Compliance-Framework für LEGIER BETEILIGUNGS MBH

1. Einführung

  • Zweck: Dieses Compliance-Framework stellt sicher, dass LEGIER BETEILIGUNGS MBH (im Folgenden „LEGIER“, „wir“ oder „uns“) und ihre verbundenen Marken SCANDIC ESTATE, SCANDIC PAY, SCANDIC TRUST und SCANDIC TRADE (im Folgenden „SCANDIC Marken“) die gesetzlichen Anforderungen, ethischen Standards und bewährten Praktiken einhalten, insbesondere in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Ziel ist es, Risiken in unseren Geschäftsaktivitäten und Lieferketten zu vermeiden, zu erkennen und zu minimieren.
  • Rechtliche Grundlage: Das Framework orientiert sich an deutschen Gesetzen, insbesondere dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das die Sorgfaltspflicht in Lieferketten zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vorschreibt.

2. Anwendungsbereich

  • Abgedeckte Einheiten: Gilt für LEGIER BETEILIGUNGS MBH sowie alle SCANDIC Marken.
  • Lieferkettenabdeckung: Umfasst alle direkten Lieferanten und, soweit erforderlich, indirekte Lieferanten, die an der Produktion und Lieferung von Waren und Dienstleistungen für LEGIER und SCANDIC Marken beteiligt sind.

3. Risikomanagement

  • Risikobeurteilungsprozess:
    • Jährliche Risikoanalyse zur Identifikation potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in unseren Aktivitäten und Lieferketten.
    • Bewertung der Risiken nach Schweregrad, Eintrittswahrscheinlichkeit und unserem Einfluss auf deren Abmilderung.
  • Risikominderungsstrategien:
    • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmenplänen für identifizierte Risiken, einschließlich Zusammenarbeit mit Lieferanten, Korrekturmaßnahmen und ggf. Beendigung von Geschäftsbeziehungen.
    • Der Compliance-Beauftragte überwacht die Umsetzung dieser Strategien.

4. Grundsatzerklärung

  • Verpflichtung: LEGIER verpflichtet sich, Menschenrechte und Umweltstandards in allen Geschäftsaktivitäten zu respektieren, einschließlich der Verhinderung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und Umweltzerstörung.
  • Erwartungen an Lieferanten: Lieferanten müssen dieselben Standards einhalten und sich an unseren Verhaltenskodex für Lieferanten halten.

5. Sorgfaltspflichtprozesse

  • Bewertung und Auswahl von Lieferanten:
    • Neue Lieferanten werden einer Sorgfaltsprüfung unterzogen.
    • Bestehende Lieferanten werden regelmäßig durch Audits überprüft.
  • Überwachung und Audits:
    • Regelmäßige Audits bei risikobehafteten Lieferanten, intern oder durch Dritte.
  • Korrekturmaßnahmen:
    • Bei Verstößen müssen Lieferanten innerhalb einer Frist Korrekturmaßnahmen umsetzen, andernfalls droht Vertragsbeendigung.

6. Beschwerdemechanismus

  • Kanäle zur Einreichung von Beschwerden:
    • Einrichtung eines Hinweisgebersystems für anonyme Meldungen durch Mitarbeitende, Lieferanten und externe Stakeholder.
    • Verfügbare Kanäle:
      • Online-Portal: Sicheres, mehrsprachiges System.
      • E-Mail: [email protected]
      • Telefon: +49 (0) 232 57 44 78
      • Externer Compliance-Beauftragter: Rechtsanwalt Axel Kapust.
  • Verfahren zur Bearbeitung:
    • Beschwerden werden vom Compliance-Beauftragten und relevanten Abteilungen vertraulich untersucht.
  • Schutz für Hinweisgeber:
    • Vertraulichkeit und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für Hinweisgeber in gutem Glauben.

7. Berichterstattung

  • Interne Berichterstattung:
    • Der Compliance-Beauftragte berichtet vierteljährlich an die Geschäftsführung über Compliance-Aktivitäten und Beschwerden.
  • Externe Berichterstattung:
    • Jährlicher Compliance-Bericht über unsere Sorgfaltspflichtbemühungen.

8. Schulung und Sensibilisierung

  • Mitarbeiterschulung:
    • Jährliche Pflichtschulungen für alle Mitarbeitenden zu Menschenrechten, Umweltstandards und dem Hinweisgebersystem.
  • Kommunikation:
    • Framework wird über interne Portale, Lieferantenverträge und öffentliche Websites kommuniziert.

9. Überwachung und Überprüfung

  • Regelmäßige Überprüfungen:
    • Jährliche Überprüfung des Frameworks auf Wirksamkeit und gesetzliche Anforderungen.
  • Kontinuierliche Verbesserung:
    • Anpassungen basierend auf Rückmeldungen und neuen Risiken.

Schlüsselrollen und Verantwortlichkeiten

  • Geschäftsführung (Tetiana Starosud): Gesamtverantwortung und Genehmigung des Frameworks.
  • Compliance-Beauftragter (Rechtsanwalt Axel Kapust): Überwachung des Frameworks, Verwaltung des Hinweisgebersystems und Berichterstattung an die Geschäftsführung.
  • Abteilungsleiter: Sicherstellung der Einhaltung innerhalb ihrer Bereiche.
  • Mitarbeitende: Einhaltung des Frameworks und Meldung von Bedenken.

Kontaktinformationen

  • LEGIER BETEILIGUNGS MBH Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin, Deutschland Telefon: +49 (0) 30 232 57 447 - 0 Telefax: +49 (0) 30 232 57 447 - 1 E-Mail: [email protected]
  • Compliance-Beauftragter Rechtsanwalt Axel Kapust Jägerallee 29, 14469 Potsdam, Deutschland Telefon: +49 (0) 232 57 44 78 E-Mail: [email protected]

Dieses Compliance-Framework gewährleistet, dass LEGIER und SCANDIC Marken ethisch und gesetzeskonform handeln, mit einem Fokus auf Menschenrechte und Umweltstandards.